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Ratgeber · 15.09.2026

Gebrauchtwagen kaufen: Die Checkliste für Besichtigung und Probefahrt

Was Sie vor Ort prüfen sollten, welche Papiere dazugehören und welche Sätze im Kaufvertrag stehen müssen.

Ein Gebrauchtwagen ist so gut wie seine Historie – und die lässt sich prüfen. Diese Checkliste nutzen wir selbst beim Ankauf. Sie funktioniert beim Händler genauso wie beim Privatverkäufer.

1. Papiere zuerst

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Stimmen Fahrgestellnummer (VIN) im Brief und am Fahrzeug überein? Wie viele Halter sind eingetragen?
  • Serviceheft oder Rechnungen: Lückenlos heißt: jede Inspektion nachvollziehbar, mit Kilometerstand und Stempel oder Rechnung.
  • HU-Bericht: Der letzte Prüfbericht zeigt Mängel, die vielleicht nur „behoben“ wurden, um die Plakette zu bekommen.
  • COC-Papier / Datenblatt: Wichtig, wenn Sie das Fahrzeug später exportieren oder umschreiben wollen.

2. Karosserie und Lack

  • Spaltmaße an Türen, Hauben und Kotflügeln – ungleichmäßig = Hinweis auf Unfall.
  • Lackschichtdicke (ein Lackmessgerät kostet 30 €): Werte über 200 µm deuten auf Nachlackierung hin.
  • Unterboden und Radhäuser auf Rost, frische Unterbodenschutz-Spuren hinterfragen.
  • Scheiben: Herstellerlogo und Baujahr – eine neue Frontscheibe ist normal, vier neue Scheiben nicht.

3. Technik im Stand

  • Motor kalt starten – ein vorgewärmter Motor verbirgt Startprobleme und Klappern.
  • Ölstand und Ölfarbe, Kühlwasser (kein Ölfilm!), Bremsflüssigkeit.
  • Alle Warnleuchten müssen beim Einschalten der Zündung kurz aufleuchten und dann ausgehen.
  • Reifen: DOT-Alter (max. 6–8 Jahre), Profil, ungleichmäßiger Verschleiß = Fahrwerk prüfen.

4. Probefahrt – mindestens 20 Minuten

  • Stadt, Landstraße, Autobahn. Radio aus, Fenster erst zu, dann auf.
  • Bremsen: Zieht das Auto? Vibriert das Lenkrad (Scheiben verzogen)?
  • Getriebe: Automatik ruckfrei in allen Fahrstufen, Schaltgetriebe ohne Kratzen, Kupplung greift nicht erst ganz oben.
  • Lenkung: Spiel, Geräusche beim Einschlagen, Rücklauf.
  • Nach der Fahrt: Motor laufen lassen, unters Auto schauen – tropft etwas?

5. Der Kaufvertrag

Beim Händler haben Sie ein Jahr gesetzliche Sachmängelhaftung – sie darf gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass alle Zusagen (Unfallfreiheit, Scheckheft, Anzahl der Halter, Laufleistung) schriftlich im Vertrag stehen. Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie deckt Verschleiß- und Folgeschäden ab, die die Gewährleistung nicht umfasst.

Unser Tipp: Bringen Sie diese Liste mit zur Besichtigung. Ein seriöser Verkäufer hat kein Problem damit – wir zeigen Ihnen alles, was Sie sehen wollen.

Dieser Beitrag gibt Erfahrungswerte wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: 15.09.2026.

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