Gebrauchtwagen kaufen: Die Checkliste für Besichtigung und Probefahrt
Was Sie vor Ort prüfen sollten, welche Papiere dazugehören und welche Sätze im Kaufvertrag stehen müssen.

Ein Gebrauchtwagen ist so gut wie seine Historie – und die lässt sich prüfen. Diese Checkliste nutzen wir selbst beim Ankauf. Sie funktioniert beim Händler genauso wie beim Privatverkäufer.
1. Papiere zuerst
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Stimmen Fahrgestellnummer (VIN) im Brief und am Fahrzeug überein? Wie viele Halter sind eingetragen?
- Serviceheft oder Rechnungen: Lückenlos heißt: jede Inspektion nachvollziehbar, mit Kilometerstand und Stempel oder Rechnung.
- HU-Bericht: Der letzte Prüfbericht zeigt Mängel, die vielleicht nur „behoben“ wurden, um die Plakette zu bekommen.
- COC-Papier / Datenblatt: Wichtig, wenn Sie das Fahrzeug später exportieren oder umschreiben wollen.
2. Karosserie und Lack
- Spaltmaße an Türen, Hauben und Kotflügeln – ungleichmäßig = Hinweis auf Unfall.
- Lackschichtdicke (ein Lackmessgerät kostet 30 €): Werte über 200 µm deuten auf Nachlackierung hin.
- Unterboden und Radhäuser auf Rost, frische Unterbodenschutz-Spuren hinterfragen.
- Scheiben: Herstellerlogo und Baujahr – eine neue Frontscheibe ist normal, vier neue Scheiben nicht.
3. Technik im Stand
- Motor kalt starten – ein vorgewärmter Motor verbirgt Startprobleme und Klappern.
- Ölstand und Ölfarbe, Kühlwasser (kein Ölfilm!), Bremsflüssigkeit.
- Alle Warnleuchten müssen beim Einschalten der Zündung kurz aufleuchten und dann ausgehen.
- Reifen: DOT-Alter (max. 6–8 Jahre), Profil, ungleichmäßiger Verschleiß = Fahrwerk prüfen.
4. Probefahrt – mindestens 20 Minuten
- Stadt, Landstraße, Autobahn. Radio aus, Fenster erst zu, dann auf.
- Bremsen: Zieht das Auto? Vibriert das Lenkrad (Scheiben verzogen)?
- Getriebe: Automatik ruckfrei in allen Fahrstufen, Schaltgetriebe ohne Kratzen, Kupplung greift nicht erst ganz oben.
- Lenkung: Spiel, Geräusche beim Einschlagen, Rücklauf.
- Nach der Fahrt: Motor laufen lassen, unters Auto schauen – tropft etwas?
5. Der Kaufvertrag
Beim Händler haben Sie ein Jahr gesetzliche Sachmängelhaftung – sie darf gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass alle Zusagen (Unfallfreiheit, Scheckheft, Anzahl der Halter, Laufleistung) schriftlich im Vertrag stehen. Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie deckt Verschleiß- und Folgeschäden ab, die die Gewährleistung nicht umfasst.
Unser Tipp: Bringen Sie diese Liste mit zur Besichtigung. Ein seriöser Verkäufer hat kein Problem damit – wir zeigen Ihnen alles, was Sie sehen wollen.
Dieser Beitrag gibt Erfahrungswerte wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: 15.09.2026.
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